Stadt pfändet Mops – War der Hund mangelhaft?

Veröffentlicht: 11.04.2023
imgAktualisierung: 13.04.2023
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
11.04.2023
img 13.04.2023
ca. 2 Min.
Mops, der auf dem Boden liegt
© ponpimonsa_bibi / Shutterstock.com
Nachdem der Fall des gepfändeten Mopses Edda bundesweit für Aufsehen sorgte, ist er nun erneut in den Schlagzeilen. Im Mittelpunkt des aktuellen Geschehens steht die Frage, ob der Hund möglicherweise Mängel aufwies.


Tiere werden rechtlich gesehen ähnlich wie Sachen behandelt und können daher auch Mängel haben, die wiederum den Weg ins Gewährleistungsrecht öffnen. Nachdem wir uns in einem längeren Artikel bereits tiefgehender mit dem Gewährleistungsrecht bei Tieren beschäftigt haben, entschied nun das Landgericht Münster (05.04.2023, Az.: 02 O 376/19) einen Streit zu Mängeln bei einem Mops. 

Aus Edda wurde Wilma

Ausgangspunkt des Falles ist eine Geschichte, die bundesweit für Kopfschütteln gesorgt hatte: Im Jahr 2018 hatte die ursprüngliche Eigentümerin des Mopses Schulden bei der Stadt Ahlen. Die Stadt pfändete den Mops daraufhin und verkaufte ihn darauf hin über Ebay Kleinanzeigen. Die neue Besitzerin ersteigerte Edda für 690 Euro und taufte die Hündin in Wilma um. In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht München ging es nun genau um diese Versteigerung. Der Vorwurf der Käuferin lautete, dass die Stadt Ahlen sie getäuscht habe. Sogar Strafanzeige wurde erstattet.

19.000 Euro Behandlungskosten

Die neue Eigentümerin forderte insgesamt 19.000 Euro von der Stadt Ahlen. Zum Zeitpunkt des Kaufes soll die Hündin neben einer Augenreizung an weiteren Krankheiten gelitten haben. Aufgrund des Gesundheitszustandes habe die Käuferin mehrere Tausend Euro Tierarztkosten investiert. Diese wollte sie nun von der Stadt ersetzt haben. Immerhin sei der Mops als gesund angepriesen worden.

Die Käuferin fühlte sich sogar so sehr getäuscht, dass sie Strafanzeige gegen einen Vollziehungsbeamten der Stadt Ahlen stellte. Diese wurde allerdings wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt.

Auch auf zivilrechtlichem Wege hielt sich ihr Erfolg in Grenzen: Das Gericht konnte laut der LTO lediglich feststellen, dass bei der Übergabe des Mopses eine Impfung fehlte. Ob die Krankheiten bereits beim Kauf vorlagen, konnte jedenfalls nicht nachvollzogen werden. Entsprechend muss die Stadt lediglich 600 Euro zuzüglich Zinsen an die Klägerin zahlen. 

Veröffentlicht: 11.04.2023
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Andreas S.
12.04.2023

Antworten

Dieser Bericht ist ja aber auch mal wirklich schlecht recherchiert. Viele wesentliche Infos fehlen schlichtweg und dass eBay nichts mit eBay Kleinanzeigen zu tun hat, sollte man bei einem solchen Portal wie dem Onlinehändlerbu nd doch eigentlich wissen. Der Hund wurde übrigens nicht bei eBay ersteigert, sondern über eBay Kleinanzeigen im Rahmen einer Verhandlungsbas is gekauft. Bei eBay dürfen schon ewig keine lebenden Tiere angeboten werden. Wieso weiß eine juristische Expertin für OnlinehändlerNe ws so etwas nicht?

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Antwort der Redaktion

Hallo Andreas,

da hat sich bei uns tatsächlich der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben den Beitrag bereits geändert.

Der Hund wurde 2018 über Ebay Kleinanzeigen verkauft. Noch 2019 hat der Deutsche Tierschutzbund ein Verbot des Verkaufs von Tieren über Kleinanzeigen gefordert: onlinehaendler-news.de/.../...

Der Verkauf von Tieren über Ebay Kleinanzeigen wird vom Unternehmen zwar stärker reguliert, ist aber nicht verboten: themen.ebay-kleinanzeigen.de/. ../....

Mit den allerbesten Grüßen
die Redaktion
Thomas
12.04.2023

Antworten

Wenn es hier bei dem Tier - entgegen der BGB § 90 a - um Sachen handeln soll, dass muss auch das Gewährleistungs gesetz mit der entsprechenden Beweislast greifen. Folglich hätte die Stadt nachweisen müssen, dass die Mängel - in Form stark gesundheitliche r Einschränkungen - bei Übergabe nicht vorhanden waren. Den Gesundheitszust and hätte die Stadt demzufolge vor dem Verkauf überprüfen müssen...

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Antwort der Redaktion

Hallo Thomas,

das ist auch passiert: Die Stadt hatte vor dem Verkauf den Hund von einem Tierarzt begutachten lassen und es wurden keine Krankheiten festgestellt.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion