Am 13. Juni 2014, übrigens ein Freitag, wurde das Fernabsatzrecht mit der Verbraucherrechterichtlinie revolutioniert und zum Teil auch verkompliziert. Tausende Online-Shops mussten nach dem Willen des deutschen und europäischen Gesetzgebers um Punkt 0:00 Uhr auf die neue Rechtslage eingestellt sein. Dabei gab es unter anderem neue Informationspflichten und seitdem auch ein gesetzliches Muster, welches Händler mit kleineren Personalisierungen für ihre Shops als fertige Widerrufsbelehrung übernehmen konnten. Damit sollten individuelle Rechtstexte und Rechtsunsicherheiten überflüssig werden (zur Erinnerung gibt es das besagte gesetzliche Muster hier). Die große Frage war jedoch, wie weit man sich von diesem Muster wegbewegen kann und darf, ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen.
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Widerwillig wird der Datenschutz weggeklickt und die online Streitbeilegung nutzt auch kaum einer.
Alles wird bis ins Detail geregelt, damit findige Abmahner genug Gründe dafür entdecken.
Wichtige Regelungen müssen sein, aber keine Arbeitsbeschaff ung und Arbeitsplatzsic herung für EU-Beamte die uns "kleinen Geschäften" damit das Leben schwer machen.
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