Meinungsfreiheit ja, Diffamierung nein
Obwohl jeder seine subjektive Meinung äußern kann und darf, gibt es einen Bereich, in dem die freie Meinungsäußerung nicht mehr garantiert ist. Genannt werden müssen hier Beleidigungen oder üble Nachrede, die direkt auf eine andere Person abzielen und diese gezielt herabwürdigen und diffamieren sollen (sog. Schmähkritik). In diesen Fällen kann der Betroffene eine Anzeige bei der Polizei stellen sowie die Löschung der Bewertung verlangen. Letzteres tat die Politikerin Sawsan Chebli vor dem Landgericht Heilbronn.
Die Politikerin mit Migrationshintergrund war bei Facebook 2020 wegen ihrer fachlichen Qualifikation stark beleidigt worden. Den genauen Wortlaut des Kommentars wollen wir an dieser Stelle gar nicht noch einmal zitieren; ihm wurde nach unserem Geschmack bereits zu oft eine Bühne in den Medien (zum Generieren von Klicks) gewährt. Die Äußerung war eine Reaktion auf einen kritischen Beitrag eines CDU-Politikers über wiederum eine Meinung von Sawsan Chebli zum Comedian Dieter Nuhr, in dem sie diesen ihrerseits als „ignorant, dumm und uninformiert“ bezeichnete, weil er Witze auf Kosten von Minderheiten mache.
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