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Darf der deutsche Jugendschutz Porno-Portale aus dem Ausland beschränken?

Veröffentlicht: 05.04.2023
imgAktualisierung: 05.04.2023
Geschrieben von: Ricarda Eichler
Lesezeit: ca. 3 Min.
05.04.2023
img 05.04.2023
ca. 3 Min.
Frau auf Sofa mit Laptop
© Oleg Elkov / shutterstock.com
In einer Klage drei auf Zypern sitzender Porno-Portale gegen den deutschen Jugendschutz sieht die Vorsitzende Richterin diverse offene Fragen.


Die Rechtsstreitigkeiten zwischen der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM) und verschiedenen Betreibern von Pornografie-Portalen ziehen sich bereits seit einigen Jahren hin. Wie Golem berichtet, klagen jetzt drei Betreiber mit Sitz in Zypern vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die LfM. Denn da diese ihren Sitz gar nicht in Deutschland haben und ihre Angebote für Zuschauerinnen und Zuschauer aus der ganzen Welt zur Verfügung stellen, sehen sie ihre Rechte durch die deutsche Institution beschränkt. 

Unabhängig davon, wie man nun persönlich zu den Forderungen der Jugendschützer steht, ergibt sich daraus eine durchaus wichtige Frage: Inwiefern dürfen deutsche Gesetze ausländische Unternehmen beschränken, und welche Behörde müsste diese Beschränkung gegebenenfalls durchsetzen?

Weitreichende Thematik: Berufung soll zugelassen werden

Die Porno-Portale Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby haben allesamt ihren Unternehmenssitz auf Zypern. Die auf den Portalen verbreiteten Inhalte stehen jedoch Nutzerinnen und Nutzern auf der ganzen Welt zur Verfügung. Inwiefern jetzt das deutsche Recht die Verbreitung besagter Inhalte beschränken darf, ist aktuell Gegenstand im Hauptsacheverfahren am Düsseldorfer Verwaltungsgericht. 

Eine Entscheidung fällten die Düsseldorfer Richter nun noch nicht. Aufgrund der weitreichenden Thematik und deren Verkettung mit dem EU-Recht wolle die Vorsitzende Richterin Maria Appelhoff-Klante aber jedenfalls eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen. Auch gebe es in diesem Bereich bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung. 

Mehr zum Thema:

 

Ist Jugendschutz eine EU-Angelegenheit?

Die LfM ist der Ansicht, dass es den Betreibern in Deutschland nicht erlaubt werden sollte, ihre jugendgefährdenden Medien ohne funktionierenden Jugendschutz zu verbreiten. Bereits 2021 hatte die Düsseldorfer Kammer in einem diesbezüglichen Eilverfahren der Landesmedienanstalt Recht gegeben. Das Oberverwaltungsgericht NRG (OVG) hatte den Beschluss bestätigt. 

Auch in anderen EU-Staaten wird der Wunsch nach Jugendschutz dabei zunehmend lauter. Wie ein Sprecher der LfM betonte, seien Frankreich, Österreich, Italien und Luxemburg derzeit bei der Prüfung ihrer Optionen. Wer sich dagegen bisher eher ruhig verhielt, sei die Regierung Zyperns.

In einem anderen Verfahren gegen das Portal xHamster konnte ein Kontakt zu eben jener Regierung etabliert werden. Wie diese sich nun zukünftig in die Thematik einbringt, bleibt abzuwarten.

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Veröffentlicht: 05.04.2023
img Letzte Aktualisierung: 05.04.2023
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Ricarda Eichler

Ricarda Eichler

Ricarda berichtet über digitale Themen und spricht in Interviews und Podcasts mit spannenden Stimmen aus der Branche.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Matze
12.04.2023

Antworten

Wer ist in dem Überwachungssta at den noch ohne VPN im Internet als Nutzer ? Für die Betreiber ist es natürlich ein schwerwiegender Eingriff zumal die in Deutschland geforderten unerfüllbaren Jugendschutzmas snahmen schon vor 20 Jahren dazu geführt haben das alle Anbieter ins Ausland abwanderten und Ihren bis dahin installierten Jugendschutz wieder deaktivierten.
WasSollDas
12.04.2023

Antworten

Alle gucken sie nur auf das Internet. Aber was ist mit 0900er Sexhotlines, früher bekannt als 0190er Nummern? Die kann ich 24/7 anrufen, während meine Eltern auf Arbeit sind. Da sagt keiner was dazu.

Mehr noch, im Fernsehen wird Nachts fleißig Werbung für Sexhotlines gemacht. Interessiert auch keinen.
DIETERBRANDES
06.04.2023

Antworten

es wird wohl mal Zeit für eine echte weltweite Gesetzgebung.