Die Rechtsstreitigkeiten zwischen der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM) und verschiedenen Betreibern von Pornografie-Portalen ziehen sich bereits seit einigen Jahren hin. Wie Golem berichtet, klagen jetzt drei Betreiber mit Sitz in Zypern vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die LfM. Denn da diese ihren Sitz gar nicht in Deutschland haben und ihre Angebote für Zuschauerinnen und Zuschauer aus der ganzen Welt zur Verfügung stellen, sehen sie ihre Rechte durch die deutsche Institution beschränkt.
Unabhängig davon, wie man nun persönlich zu den Forderungen der Jugendschützer steht, ergibt sich daraus eine durchaus wichtige Frage: Inwiefern dürfen deutsche Gesetze ausländische Unternehmen beschränken, und welche Behörde müsste diese Beschränkung gegebenenfalls durchsetzen?
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Mehr noch, im Fernsehen wird Nachts fleißig Werbung für Sexhotlines gemacht. Interessiert auch keinen.
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