„Egoistisches Arschloch“ – das war die Beleidigung, die den Kläger in diesem Fall dazu veranlasste, die Diskussion mit einem Falschparker zu suchen. Der hatte seinen LKW vor der Betriebseinfahrt des Klägers abgestellt und sah darin wohl auch kein großes Problem; zumindest fuhr er auch nach mehrfacher Aufforderung nicht beiseite. Für den klagenden Bauleiter endete der Versuch, „die Sache auszudiskutieren“, mit einer Operation wegen einer Mittelgesichtsfraktur. Verantwortlich hierfür war wohl wiederum der Falschparker, der ihm ins Gesicht schlug.
Vor dem Sozialgericht Berlin ging es nun um die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt (Urteil v. 16.02.2023, Az. S 98 U 50/21, nicht rechtskräftig).
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