Suchmaschinenwerbung ist ein integraler Bestandteil im E-Commerce. Die Menschen suchen schließlich viel und oft, und da ist es natürlich auch gut, gefunden zu werden. Gute Plätze im Ranking der Ergebnisse in den großen Suchmaschinen muss man sich allerdings unter Umständen hart erarbeiten.
Doch längst tauchen bei solchen Suchen nicht mehr nur die reinen Ergebnisse auf, Suchmaschinen sind auch gespickt von werblichen Anzeigen. Werden diese abhängig von bestimmten Schlüsselwörtern angezeigt, spricht man von Keyword-Advertising.
Besonders ausgefuchste Werbetreibende kommen da womöglich auf die Idee, eine fremde konkurrierende Marke als Keyword zu nutzen. Inwiefern das rechtlich in Ordnung ist, damit setzen sich die Gerichte immer wieder auseinander – so jetzt auch das OLG Braunschweig (Urteil v. 9.2.2023, Az. 2 U 1/22).
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