Wer Online-Geschäft sagt, muss auch rechtssichere Widerrufsbelehrung sagen – dieser einfache Grundsatz ist eine eiserne Regel. Dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung wirtschaftlich nachteilige Folgen haben kann, zeigt nun ein aktuelles Urteil (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 14 O 1492/22) über die Provision einer Maklerin.
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