Arbeitsverträge auf dem Prüfstand
Der deutsche Frauenring ist der Auffassung, dass das Urteil in Zukunft dazu führen könne, dass tausende Arbeitsverträge in Zukunft geprüft werden müssen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einem Urteil, das die Arbeitswelt verändern könne.
Die Anwältin der Klägerin wies allerdings darauf hin, dass die Mitarbeiterinnen ja nicht immer wissen, wie viel ihre männlichen Kollegen verdienen. Das setzt die Geltendmachung eines solchen Anspruchs allerdings voraus.
Der Auskunftsanspruch aus dem Entgelttransparenzgesetz gilt erst ab einer Betriebsgröße von 200 Beschäftigten, Frauen in kleineren Betrieben hätten damit keine Chance.
Gelobt wurde das Urteil vom Bundesfamilienministerium. Hier wurde es als „bemerkenswert und ein deutliches Zeichen für die Durchsetzung der Entgeltgleichheit für gleiche Arbeit“ bezeichnet. Immerhin beträgt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern immer noch 18 Prozent. Bei gleicher Qualifizierung und beruflichen Anforderungen beträgt die Differenz immer noch 7 Prozent.
Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der
Händlerbund auch den
Rundum-Service für Arbeitgeber. Mit den neuen Arbeitsrecht-Paketen stehen Arbeitgebern nicht nur umfangreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung, sondern auch die Rechtsberatung. Weitere Informationen zu den Arbeitsrecht-Paketen finden Sie
hier.
Kommentar schreiben