Gerade im Online-Handel ist es nichts Außergewöhnliches, dass europaweit gehandelt wird. Vor allem der EU-weite Verkauf wird durch viele einheitliche Regelungen für Unternehmer, sowie für Verbraucher erleichtert. Im hier vorliegen Fall bestellte eine Verbraucherin ein Ledersofa bei einem Online-Shop mit Sitz in der Schweiz. Der Shop erhielt keine Widerrufsbelehrung, sondern sogenannte „Rückgabebedingungen“. Diese beinhalteten, dass erhaltene Ware innerhalb von 14 Tagen, ohne Gründe zurückgegeben werden kann. Für nicht paketversandfähige Ware (also sperrige Güter, zu denen große Möbelstücke gehören), kann die Rücknahme durch ein Rücknahmeverlangen erklärt werden.
Außerdem gab es noch einen Hinweis, dass auf die Produkte zwei Jahre Garantie gewahrt wird. Darüber hinaus erklärt der Online-Shop in seine Bedingungen, dass das Schweizer Recht gelte.
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