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Leiharbeiter dürfen weniger Gehalt als Stammbelegschaft erhalten

Veröffentlicht: 31.01.2023
imgAktualisierung: 31.01.2023
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
31.01.2023
img 31.01.2023
ca. 2 Min.
Holzfiguren auf einer Wippe
© Andrey_Popov / Shutterstock.com
Dürfen Leiharbeiter weniger Geld als die Stammbelegschaft erhalten? Der EuGH sagt: Ja und arbeitet die Voraussetzungen heraus.


Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt, ob Leiharbeiter mit weniger Lohn bedacht werden dürfen, als die Stammbelegschaft. Dieser hat nun geantwortet und meinte: Ja, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Ausgangspunkt: Tarifvertrag

Geklagt hatte eine Leiharbeiterin, die in einem Einzelhandelsunternehmen als Kommissioniererin beschäftigt war. Auf Grundlage des Tarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer in Bayern bekam die Stammbelegschaft einen Stundenlohn von 13,64 Euro. Die Leiharbeiterin musste sich hingegen mit einem Lohn von 9,32 Euro pro Stunde zufriedengeben.

Das sah sie als rechtswidrig an und klagte auf ein zusätzliches Arbeitsentgelt in Höhe von 1.296,72 Euro. Nachdem die Klage beim Arbeitsgericht Würzburg zunächst abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen wurde, legte die Klägerin Revision beim Bundesarbeitsgericht ein. Dieses wollte nun die Frage vom EuGH (Entscheidung vom 15.12.2022, Az.: C-311/21) beantwortet haben, ob die tarifvertragliche ungleiche Bezahlung gegen Art. 5 der Richtlinie 2008/104 (Richtlinie über Leiharbeit) verstößt. Dort ist sinngemäß geregelt, dass Leiharbeitern im Wesentlichen die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewährt werden müssen wie der Stammbelegschaft.

Weniger Lohn, dafür Ausgleich

Der EuGH stellte fest, dass tarifvertraglich grundsätzlich ein höheres Gehalt für die Stammbelegschaft festgelegt werden darf. Bekommen Leiharbeiter weniger Geld, muss allerdings an anderer Stelle für einen Ausgleich gesorgt werden, um für gleiche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu sorgen. Dieser Ausgleich könnte in Form eines höheren Urlaubsanspruchs oder mehr Freizeit bestehen. Der EuGH machte außerdem klar, dass die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich dafür sorgen müssen, dass Tarifverträge durch Gerichte überprüft werden können, um den Schutz von Leiharbeitern zu gewährleisten. 

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Veröffentlicht: 31.01.2023
img Letzte Aktualisierung: 31.01.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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