Marktplatzbetreiber Amazon muss nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haften. Das entschied der Bundesgerichtshof am 26. Januar 2023 (Az. I ZR 27/22). Bei der Entscheidung ging es um das Partnerprogramm von Amazon: Hierbei können Dritte als Affiliate-Partner auf der eigenen Website Links auf Angebote der Verkaufsplattform setzen. Wird dadurch ein Verkauf vermittelt, erhält der Affiliate-Partner einen prozentualen Anteil am Verkaufspreis.
So geschah es auch hier: 2019 warb ein Affiliate auf seiner Website mit Links zu entsprechenden Angeboten. Die Website, so heißt es in der Pressemitteilung des BGH, habe zumindest optisch den Eindruck eines Online-Magazins gemacht und sich im weitesten Sinne mit den Themen Schlaf und Matratzen befasst. Die Klägerin, selbst Matratzenherstellerin, hielt diese Werbung nun aber für irreführend und nahm Amazon, genauer mehrere Gesellschaften der Amazon-Gruppe, in Anspruch. Diese müssten sich den Verstoß ihres Affiliates nämlich zurechnen lassen.
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Für dieses Vorgehen gibt es sogar eine ganze Reihe von CMS-Plugins, die das Erstellen solcher Warentest-Seite n nahezu automatisiert.
Wer sich das mal anschauen möchte suche in einer beliebigen Suchmaschine nach:
"gartenteich pumpe test" *
Gartenteich kann man hier auch nahezu beliebig ersetzen durch "Pool", oder "Aquarium" und wahrscheinlich auch durch "Penis"... das Ergebnis bleibt ernüchternd, denn der Verbraucher akzeptiert diese Seiten sicher überwiegend als echtes Testergebnis.
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