„Irgendwelche pro forma Reduktionsmaßnahmen“ reichen nicht
Was lange das Bio-Siegel war, dem die Verbraucher wegen der zahlreichen Unsicherheiten und Skandale nicht über den Weg trauten, ist nun offenbar die Werbung mit Umweltaspekten. Das Landgericht Stuttgart hat klargestellt, dass die einschränkungslose Werbung mit Klimaneutralität unzulässig ist, wenn die vermeintliche Neutralität beispielsweise nur durch den Kauf von CO2-Zertifikaten erreicht wird.
„Wer nur CO2-Zertifikate von häufig fragwürdigen Klimaschutzprojekten kauft, ohne seinen eigenen CO2-Fußabdruck maßgeblich zu reduzieren, betreibt nach unserer Auffassung Greenwashing. Dies ist nichts anderes als ein moderner Ablasshandel. Das Gerichtsurteil bestätigt das“, so Werner & Mertz-Inhaber Reinhard Schneider. „Wir werden nicht nachlassen, dieser fragwürdigen Praxis auf den Grund zu gehen. Das Vertrauen der Verbraucher*innen darf nicht verspielt werden“, heißt es in der entsprechenden Unternehmensmeldung außerdem.
Übrigens: Die aktuelle Entscheidung zum Thema Klimaneutralität ist wohl eines der (wenigen) Beispiele, dass die sonst so verhassten Abmahnungen sehr wohl Sinn machen können. Nämlich dann, wenn Verbraucher unter Vortäuschung falscher Tatsachen zum Kauf animiert werden.
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