Der frühere Spitzen-Schiedsrichter Manuel Gräfe hat den DFB verklagt. Es ging um Altersdiskriminierung. Der DFB hatte den Kläger mit erreichen der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr aufgestellt. Gräfe verklagte den Fußball-Bund darauf hin auf Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung und auf Ersatz des Verdienstausfalls. Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 25.01.2023, Az. 2-16 O 22/21) gab ihm zum Teil Recht.
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