Drei Jahre für sie, vier Jahre für ihn
Die Verteidigerin der Angeklagten sah in den Fälschungen der Impfnachweise keine große Gefahr für die Gesundheit Anderer. Die Lockdowns seien unverhältnismäßig, auch der Schutz der Impfung sei fraglich, und zudem würden auch Geimpfte mit Corona im Krankenhaus liegen, so die Anwältin in ihrem Plädoyer.
Die Staatsanwaltschaft betonte hingegen, dass sie die Angeklagten zu Hochzeiten der Pandemie, anders als 99 Prozent aller Menschen, über die Corona-Beschränkungen hinweggesetzt haben und so die Gesundheit anderer gefährdet haben.
Während der 37-Jährige zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt wurde, fiel ihre Strafe mit 3 Jahren geringer aus. Das lag auch daran, dass sie sich früh geständig zeigte und alle Vorwürfe einräumte. Der männliche Angeklagte wurde außerdem dazu verurteilt, 100.000 Euro von seinen Einnahmen zurück zu zahlen. Nach Auffassung des Gerichts hatte er sich schon zuvor gefälschte Dokumente zu Nutzen gemacht. Mit gefälschten Zeugnissen und Zertifikaten soll er sich Jobs als Mediengestalter erschlichen haben, deswegen wurde er auch wegen Betrugs verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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