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Marke „Black Friday“: Achtung, der Rechtsstreit geht weiter

Veröffentlicht: 18.11.2022
imgAktualisierung: 18.11.2022
Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer
Lesezeit: ca. 2 Min.
18.11.2022
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ca. 2 Min.
Black Friday Schriftzug
© Albert999 / Shutterstock.com
Die Markeninhaberin hat Rechtsmittel gegen die jüngste Entscheidung des KG Berlin eingelegt. Die Marke bleibt damit wohl vorerst eingetragen.


Noch vor wenigen Tagen sah es danach aus, als sei der Streit um die Marke „Black Friday“ und die damit einhergehende Möglichkeit von Markenrechtsverletzungen beendet – doch nun geht es wohl in die nächste Runde: Wie die Black Friday GmbH der Redaktion mitgeteilt hat, hat die Markeninhaberin vor wenigen Tagen Rechtsmittel gegen die kürzliche Entscheidung des Kammergerichts Berlin eingelegt. Bis zu deren Entscheidung bleibt die Marke wohl vorerst im Markenregister erhalten. Bei entsprechender Nutzung ohne Lizenz kann es demnach weiterhin zu markenrechtlichen Konsequenzen kommen. 

Kammergericht Berlin urteilte im Oktober zur Löschung 

Der Begriff „Black Friday“ ist bereits seit 2013 als Marke eingetragen, eine entsprechende Nutzung kann seit jeher zu markenrechtlichen Abmahnungen und Ansprüchen führen, wenn keine Lizenz eingeholt wird. Lange tobt allerdings auch schon ein Streit um diese Marke, die Löschung wurde schon häufiger beantragt, insbesondere da ihr die nötige Unterscheidungskraft fehle. 

Im Hinblick auf Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte sowie einige damit in Verbindung stehende Schutzbereiche kam es nach Entscheidungen des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofes zur Löschung. 

Darüber hinaus besteht der Markenschutz aber für hunderte weitere Waren und Dienstleistungen. Erst Mitte Oktober 2022 bestätigte das Kammergericht Berlin in Bezug auf diese die Löschung der Marke. Bei Rechtskraft der Entscheidung wäre die Marke letztlich vollends aus dem Markenregister zu streichen, eine lizenzfreie Nutzung wäre umfassend möglich. Die Entscheidung löste unter vielen Händlern und Unternehmen Erleichterung aus. 

Mehr zum Thema:

Nutzung von „Black Friday“ ohne Erlaubnis kann demnach weiterhin zu rechtlichen Konsequenzen führen

Noch allerdings ist die Marke eingetragen – und sie wird es der Mitteilung der Black Friday GmbH vorerst auch noch bleiben. Zwar hatte das Kammergericht Berlin die Revision zum BGH nicht zugelassen – dagegen hat die Markeninhaberin aber am 14. November 2022 offenbar Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Dadurch wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt, mit der Folge, dass die Eintragung im Markenregister vorerst bestehen bleibt und die Markeninhaberin weiter gegen markenrechtsverletzende Verwendungen des Begriffs vorgehen kann.

„Für uns ist es immer wichtig gewesen, dass wir unseren Partnern Rechtssicherheit garantieren. Aus diesem Grund haben wir uns die notwendigen Nutzungsrechte der Wortmarke Black Friday von der Eigentümerin gesichert“, kommentiert Konrad Kreid, Geschäftsführer der Black Friday GmbH. 

Veröffentlicht: 18.11.2022
img Letzte Aktualisierung: 18.11.2022
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Melvin Louis Dreyer

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lux
21.11.2022

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Dieser Beitrag klingt am Ende wie ein bezahlter Beitrag der Black Friday GmbH.
Es ist Werbung für die Nutzung der Lizenz-"Leistun gen" dieses Unternehmens.