Herstellergarantien sind für Käufer häufig eine lohnenswerte Sache, für Online-Händler hingegen waren sie zuletzt mitunter eher ein belastendes Thema. Unklar war nämlich, inwiefern hierzu gegebenenfalls umfangreiche Informationspflichten erfüllt werden müssten. Erfolgte etwa ein beiläufiger Hinweis auf das Bestehen einer Garantie, jedoch ohne genauere Informationen zu den Konditionen, sorgte dies gar nicht selten für rechtlichen Ärger – dabei ist die Beschaffung dieser Garantieinformationen für Händler mitunter mit einem großen Aufwand verbunden.
Klarheit bringt jetzt aber ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das sich mit dem Rechtsstreit zweier Online-Händler von Taschenmessern auseinandersetzt (Urteil v. 10.11.2022, Az. I ZR 241/19). Danach müssen Internethändler Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist.
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Erwähnt man diese Zusatzabsicheru ng für ein Produkt über den Hersteller erst garnicht, macht man auch nichts falsch.
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