Negativer HIV-Status nicht zwingend notwendig
Der Bewerber selbst erfuhr von seiner Infektion durch einen Test, der standardmäßig bei allen Bewerbern der Feuerwehr durchgeführt wird. Aufgrund des positiven Testergebnisses wurde er für „dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich“ eingestuft. Zu Unrecht, stellte nun das Verwaltungsgericht Berlin (Urt. v. 23.09.2022, Az. VG 5 K 322.18) fest.
Die Ablehnung verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Daher wurden dem Bewerber 2.500 Euro Schadensersatz zugestanden. Seine Begründung stützt das Gericht laut LTO auf die Einschätzung eines Sachverständigen: Ein HIV-positiver Mensch, der behandelt wird, könne das Virus praktisch nicht übertragen. Auch die Leistungsfähigkeit sei grundsätzlich nicht eingeschränkt. Somit gab es keine beruflichen Gründe, die die Ablehnung aufgrund des positiven Testergebnisses rechtfertigen.
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