Dass Vertriebsbeschränkungen für Luxuswaren generell zulässig sein können, hatte schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Verbot das Luxusimage wahren soll und die Beschränkung objektiv und einheitlich auf alle Händler angewendet wird. Das sehr theoretische Urteil muss jedoch in der Praxis immer neu auf den Einzelfall heruntergebrochen werden. Weil der Verkauf von hochwertigen Waren oder Luxusartikeln jedoch ein großes Geschäft ist, bei dem es um viel Geld geht, kommt man nicht immer ohne gerichtliche Hilfe aus.
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