Die Marke „Black Friday“ wurde einem Bericht zufolge mit Urteil des Kammergerichts Berlin für verfallen erklärt. Bereits 2021 kam es nach gerichtlichen Verhandlungen zu einer deutlichen Eindämmung des Markenschutzes, nun aber geht es um die vollumfängliche Löschung der Marke.
Der Black Friday sorgt regelmäßig für Bohei und Tamtam: Alljährlich laufen diverse Rabattevents unter diesem Stichwort. Für Händler und andere Unternehmer war die Nutzung dieses Begriffs jedoch nicht immer von Vorteil – wer keine entsprechende Lizenz für das geschützte Zeichen erworben hatte, musste mit einer markenrechtlichen Abmahnung rechnen.
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immerhin ist der aus den 30er jahren, als die börsen den keller runtergingen.
und sowit ich weiß, ist spätestens nach 6 monaten nach öffentlichem erscheinen, keine schützung mehr möglich.
oder ???
ist doch genauso wie bestimmte gene in tieren einfach zu patentieren.
die tiere gibt es schon ewig, werden aber einfach patentiert.
und wenn einer an der natur rumpfuscht, dürfte das auch nicht erlaubt sein.
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Antwort
Hallo Gunnar,
so einfach ist es nicht. Es kommt darauf an, in welchem Umfang der Begriff in Deutschland zum Zeitpunkt der Markenanmeldung bekannt war. Es ging bei der Zulässigkeit der Marke nämlich um die Frage, ob der Black Friday in Deutschland für die Rabattschlachte n ein bekannter Begriff war. Schließlich sollte die Marke für diesen Zweck geschützt werden. Mehr dazu gibt es hier: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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