Eine der häufigsten Streitpunkte zwischen Online-Händlern und Verbrauchern ist die Frage nach dem Ausschluss des Widerrufsrechtes. Verkäufer fürchten insbesondere bei speziell gefertigten Produkten, im Falle des Widerrufs auf dem wertlos gewordenen Produkt sitzenzubleiben.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einen Ausschlussgrund vom Widerrufsrecht für Waren geschaffen, „die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind“.
Und genau an dieser Formulierung scheiden sich die Geister. Ab wann ist ein Produkt so individualisiert, dass das Widerrufsrecht erlischt? Einen Fall zu dieser Thematik hatte das Landgericht Cottbus auf dem Tisch. Spoiler: Der Verbraucher gewinnt natürlich.
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