Wie jetzt bekannt geworden ist, sind zwei Angeklagte mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof gescheitert (Beschluss v. 23. Juni 2022, Az. 5 StR 490/21) : Die beiden Männer waren vom Landgericht Berlin wegen des Handels mit CBD-Blüten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte hatte zusammen mit den anderen Angeklagten und einem unbekannten Dritten insgesamt rund 120 kg Blüten von Cannabispflanzen erworben und an Großhändler weiterverkauft, die diese ihrerseits an Spätverkaufsstellen und CBD-Shops veräußerten.
Obwohl der Wirkstoffgehalt an THC bei den Blüten unter der Grenze von 0,2 Prozent lag, würden sie nicht unter eine entsprechende Ausnahmevorschrift fallen. Es fehle nämlich an der Voraussetzung, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein muss. Das Urteil des LG Berlin ist damit rechtskräftig.
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Aus dem Urteil des Bundesgerichtsh of (Beschluss v. 23. Juni 2022, Az. 5 StR 490/21) : Was muss ein Shop Betreiber tun oder was für ein Zusatz sollte man in seinem Shop hinterlegen damit man nicht gegen das Gesetz handelt.
Gruß
Wolfgang Kuhlmann
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Hallo Wolfgang Kuhlmann,
vielen Dank für die Rückfrage. Tatsächlich ist das Thema so komplex, dass hier gar nicht genügend Zeichen zur Verfügung stehen ;) Angefangen bei der Art der Produkte (Lebensmittel oä) bis hin zur Werbung kann man bei CBD-Produkten sehr viel falsch machen bzw. schnell mal vor einem Strafgericht landen.
Wir raten daher, direkt mit der für die Lebensmittelübe rwachung zuständigen Landesbehörden in Kontakt zu treten (alternativ: Bundesamt für Verbraucherschu tz und Lebensmittelsic herheit) oder direkt bei einem Rechtsanwalt eine Beratung anzufordern.
Viele Grüße
Die Redaktion
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(Unsere Redaktion hat den Link entfernt)
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