Um mangelhafte Möbel und fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche ging es kürzlich vor dem Amtsgericht München (Urteil v. 10.06.2022, Az. 112 C 10509/20, nicht rechtskräftig).
Die Käuferin hatte verschiedene Möbelstücke erworben, die teilweise jedoch verkratzt und verschmutzt waren. Einen Teil des Kaufpreises hielt die Käuferin zurück und forderte die Verkäuferin zur Nachbesserung auf. Den Austausch verweigerte sie den damit beauftragten Monteuren jedoch mehrfach. Jetzt wurde sie vom Amtsgericht München zur Zahlung von rund 877 Euro verurteilt.
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Die Tischplatte war defekt und wurde ausgetauscht. Auch die 2te T.platte hatte Mängel und wurde wiederum ausgetauscht. Danach sollte ich mir einen anderen Tisch aussuchen, was ich ablehnte.Der Kaufpreis wurde mir erstattet, nicht aber die Lirferkosten von 90€.Das ganze dauerte 5 Monate mit Ab und Aufbau,wobei ich die erste Tischplatte selbst entsorgen mußte.(60kg schwer).Also nur Arbeit und Ärger gehabt mit 90€ Verlust für Defekte Ware.
Nun meine Frage...bekomme ich die Lieferkosten zurück?
Mit freundlichen Grüßen K.Breitenstein
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Antwort der Redaktion:
Hallo Frau Breitenstein,
wenn Gewährleistungs rechte geltend gemacht werden. Also Nachbesserung oder Neulieferung von Ware. Oder letzten Endes auch der komplette Rücktritt vom Vertrag, sind dem Käufer alle entstandenen Kosten zu ersetzen, also auch die Kosten, die für die Lieferung entstanden sind.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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