Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein 14-tägiges Betretungsverbot für die Arbeitsstelle, nachdem er aus einem Corona-Risikogebiet zurückkommt, ist der Arbeitgeber dennoch verpflichtet, Lohn zu zahlen, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt.
Im vorliegenden Fall ist der betroffene Arbeitnehmer Leiter der Nachtreinigung bei einem Unternehmen, welches Lebensmittel für den Handel produziert. Der Arbeitgeber hatte ein Hygienekonzept für sein Unternehmen erstellt, welches sich nach den Sars-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmen des Landes Berlin richtete. Das Konzept des Landes sah nach der Einreise eine zweiwöchige Quarantänepflicht vor, die allerdings nicht für Personen gilt, die einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Im Gegensatz zu den Richtlinien sah das Konzept des Unternehmens allerdings ein Betretungsverbot des Unternehmens, zwei Wochen nach der Einreise, vor. Unabhängig davon, ob es einen negativen PCR-Test gab.
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