Nicht irreführend: Das Landgericht Kleve befasste sich kürzlich mit der Werbeaussage eines Herstellers von Fruchtgummi und Lakritz. In einer Fachzeitschrift für den Lebensmittelhandel warb dieser Hersteller für seine Produkte, mit der Aussage, dass seit 2021 alle Produkte klimaneutral produziert werden würden und verwendete dabei auch ein Logo.
Der abmahnende und klagende Verband hielt die Aussage für irreführend. Dem schloss sich das Landgericht Kleve aber nicht an (Urteil v. 22.06.2022, Az. 8 O 44/21).
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