Nicht nur im VW-Abgasskandal, auch im Streit um Ansprüche aus Fluggastrechten, hat sich das Geschäftsmodell der Sammelklagen etabliert. Dabei treten die Verbraucher eventuelle Ansprüche an Dritte ab, die diese dann gebündelt einklagen. Das spart Zeit und Aufwand, immerhin sind handelt es sich immer wieder um den gleichen Sachverhalt. Die Rechtsdienstleister-Unternehmen, an die die Ansprüche abgetreten werden, erhalten eine Erfolgsprovision, die Verbraucher haben einen kostengünstigeren Rechtsstreit.
Die Unternehmen, gegen die in dieser Weise vorgegangen wird, beschweren sich immer wieder darüber, dass diese Vorgehensweise unzulässig sei. Der BGH hat nun entschieden, dass dieses Geschäftsmodell „unzweifelhaft“ erlaubt ist, wie die tagesschau berichtete.
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