Rabattaktionen gehören im Online-Handel beinahe zum Alltag. Bei ihrer Umsetzung muss jedoch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen geachtet werden – so muss die Aktion transparent sein und darf nicht in die Irre führen.
Mit einer ganz bestimmten Form der Rabattaktion befasste sich kürzlich das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 3.12.2021, Az. 6 U 62/21). Die Anzeige über einen Rabatt erfolgte hier gesteuert durch Cookies: Erstbesuchern wurde die Werbung individuell angezeigt. Bei einem weiteren Besuch hingegen war das nicht mehr der Fall, zumindest wenn das gleiche Endgerät genutzt wurde und die Cookies zwischenzeitlich nicht gelöscht worden waren. Das Oberlandesgericht sah in dieser Umsetzung eine wettbewerbswidrige Irreführung. Verbraucher würden über den Anwendungsbereich des Rabattes, aber auch über die mit Rabatt verbundene Frist getäuscht. Daneben gab es noch eine weitere Rabattaktion: Ein Rabatt von 30 Prozent konnte hier erhalten werden. Schon drei Tage nach Ablauf der angegebenen Angebotsfrist aber schloss sich eine weitere Rabattaktion über den gleichen Preisnachlass an.
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Wie die stündlich wechselnden Benzinpreise an den Tankstellen.
Die Gier kennt keine Grenzen.
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