Die VW-Tochtergesellschaft Audi hatte einen Leitfaden zu gendersensibler Sprache erlassen, mit welchem das Unternehmen die Vielfalt der Geschlechter besser abbilden möchte. Die Mitarbeiter wurden dazu aufgefordert, bei der schriftlichen Kommunikation die gendergerechte Form „Mitarbeiter_innen“ zu nutzen.
Ein VW-Mitarbeiter, der auch mit den Audi-Kollegen zusammenarbeitet, störte sich daran, dass er in dieser Form angesprochen wurde und klagte vor dem Landgericht Ingolstadt (Az. 83 O 1394/21), wie unter anderem LTO berichtete. Der Anwalt des Klägers erklärte, dass das Problem schon darin liegt, dass er die Gender-Form lesen muss, weil ihm Schreiben in dieser Form vorgesetzt werden. Dadurch sei das Persönlichkeitsrecht schon verletzt.
Eine gütige Einigung der beiden Streitparteien scheiterte. Die Anwälte der Audi AG lehnten es aber, die Form aus allen E-Mails und Anhängen zu entfernen.
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