Button-Lösung? Online-Händler kennen diesen Begriff. Es handelt sich um eine gesetzliche Regelung, die unter anderem in Online-Shops dafür Sorge trägt, dass Verbraucher auch wirklich ganz genau wissen, dass es jetzt ums Geld geht. Der Button, der zum Vertragsschluss führt, muss demnach auf bestimmte Weise beschriftet sein. Dieser Regelung wird durch das Gesetz auch ordentlich Nachdruck verliehen: Werden die Vorgaben durch Händler nicht eingehalten – ja dann ist ein Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr eben einfach nicht zustande gekommen, auch wenn der Käufer auf den Knopf gedrückt hat.
Um so einen Fall ging es kürzlich vor dem Landgericht Berlin (Vorabentscheidungsersuchen v. 2.6.2022, Az. 67 S 259/21) – in einer eigentlich ganz spannenden Konstellation: Es geht hier nämlich nicht um einen Rechtsstreit zwischen „Käufer und Verkäufer“, sondern zwischen zwei Unternehmen, zwischen denen ein Verbraucher steht.
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