1. Keine Altersdiskriminierung: „Cool“ ist nicht nur was für junge Menschen
2. Selbstbestimmung: Das Geschlecht ist Biologie, aber auch noch mehr
3. Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht: Beklagter leitete Bewerbung mit Kommentar weiter
4. Extra Entschädigung – „Vertrauliche Daten sind vertraulich zu behandeln“
„Wir suchen coole Typen - Anlagenmechaniker - Bauhelfer …“ – so hieß es in der im Internet veröffentlichten Stellenanzeige, mit der sich kürzlich das Arbeitsgericht Koblenz zu befassen hatte (Urteil v. 9.2.2022, Az. 7 Ca 2291/21). Dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Benachteiligung „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ insbesondere in Stellenanzeigen verbietet, das sollte Arbeitgebern mittlerweile hinreichend klar sein. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können ggf. eine Entschädigung geltend machen, wenn das doch passiert.
So lag der Fall auch hier: Eine gelernte Elektrotechnikerin hatte sich ohne Erfolg beworben. In der Formulierung der Stellenanzeige sah sie eine Diskriminierung aufgrund des Alters und der Sexualität. Zwar schlossen sich die Richter der Argumentation nicht vollends an, billigten ihr aber eine Entschädigung zu. Dabei befasste sich das Gericht auch mit gefallenen Beleidigungen sowie der Weiterleitung der Bewerbung an Dritte, für die eine zusätzliche Entschädigung festgesetzt wurde.
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Nur weil ein weibliches menschliches Wesen meint, sie sei kein Typ? "Typ" ist geschlechtsneut ral.
Aber egal ... nach diesem Winter haben auch wir hoffentlich diese "first-world-pr oblems" nicht mehr, wenn man sich wieder auf Wichtiges konzentrieren muss.
Wie soll denn das Stellengesuch dann rechtssicher lauten? "Wir (eine Firma, bestehend aus menschlichem Leben) suchen coole Typ*innen jeglichen Alters - Anlagenmechanik er*innen - Bauhelfer*innen … Wir legen keinen Wert auf Können und Erfahrung. Als Unternehmen der Baubranche ist uns korrektes Gendern als Kerngeschäft wichtiger als gute Arbeit mit kompetentem Personal*innen auszuführen.
Ihre Bewerbung nehmen wir gerne entgegen, holen sie auch gerne ab, wenn Ihnen das mehr zusagt.
???
Ist ein Stellengesuch Hebamme (m/w/d) eigentlich korrekt? Immerhin ist das Wort "weiblich", denn es gibt keinen Hebammerich und auch keine Hebamme*innen.
Gendern ... Ein Paradies für Abmahnanwälte.
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