Die Plätze in den Festzelten auf dem Oktoberfest in München sind begehrt. Eine Eventagentur wollte 2020 von diesem Umstand profitieren und kaufte Reservierungen von Dritten für das Festzelt Ochsenbraterei ab. Normalerweise kosten diese für einen Tisch für zehn Personen maximal 400 Euro. Die Agentur verlangte auf ihrer Online-Plattform hingegen zwischen 1.990 und 3.299 Euro.
Die Betreiberin des Zeltes verklagte die Agentur daraufhin auf Unterlassung und Schadensersatz. Nachdem bereits vor dem Landgericht München (Urteil vom 08.10.2021, Az. 3 HK O 5593/20) ein Sieg erstritten wurde, gab ihr nun auch das Oberlandesgericht Recht.
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