Das Thema „Bewertungen richtig kennzeichnen“ ist durch die Omnibus-Richtlinie wieder mehr in das Bewusstsein von Internetnutzern gerückt. Dabei ist es seit kurzem nicht nur wichtig, zu kennzeichnen, ob die Bewertungen aus verifizierten oder nicht-verifizierten Verkäufen stammen; schon viel länger müssen gekaufte Bewertungen korrekt als solche gekennzeichnet werden.
Nun musste sich ein Gericht mit gekauften Bewertungen auf Amazon auseinandersetzen.
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