Gegenstand des Verfahrens war ein Markenrechtsstreit zwischen der Apple Inc. und der Swatch AG. Apple hatte in den Jahren 1997, 1998 und 2005 eine Eintragung des Wortzeichens „THINK DIFFERENT“ als Marke der Europäischen Union erwirkt. Zu den Waren, für die die Marke eingetragen wurde, zählten Computerprodukte, wie Computer-Tastaturen, sowie Hardware-, als auch Software-Produkte.
Die Swatch AG beantrage im Jahr 2016 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Erklärung des Verfalls der Marke, da diese innerhalb eine Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt wurde. Im August 2018 erklärte des EUIPO die Marke für alle Waren für verfallen. Apple ging mit mehreren Beschwerden gegen die Entscheidung der Löschungsabteilung vor. Die wurden von der Beschwerdekammer allesamt abgewiesen. Daraufhin klagte Apple vor dem Gericht der Europäischen Union, welches nun über den Fall entscheiden musste (Urteil vom 08.06.2022 - T-26/21; T-27/21; T-28/21)
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