Arbeitgeber können dazu berechtigt sein, PCR-Tests ihrer Mitarbeiter anzuordnen, das entschied jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil (Urteil v. 1.6.2022, Az. 5 AZR 28/22). Dem Urteil zugrunde liegt ein Fall an der Bayerischen Staatsoper: Das Hygienekonzept sah die PCR-Testung aller Mitarbeiter bei Dienstantritt in der Spielzeit 2020/21 vor, sowie stichprobenartige weitere Tests. Ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests war eine Teilnahme an Proben und Aufführungen nicht möglich. Eine Flötistin verweigerte die Testung, woraufhin die Gehaltszahlung eingestellt wurde. Zu beachten sei laut BAG, dass die Testpflicht aber verhältnismäßig sein müsse und die Interessen der Parteien berücksichtige.
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