Aber: Keine Kosten – kein Vorschuss
An dieser Stelle wird es für die Käuferin problematisch: Einen Anspruch auf Vorschuss der Transportkosten billigt ihr der BGH nicht zu. Da der Verkäufer angeboten hat, das Pferd bei der Käuferin unentgeltlich abzuholen, wären ihr nämlich gar keine Transportkosten entstanden, weshalb sie konsequenterweise auch keinen Anspruch auf einen Vorschuss solcher Kosten habe. Mehr noch: Indem die Käuferin den Pferdetransport selbst ausführen bzw. organisieren wollte und dies von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machte, obwohl der Verkäufer die unentgeltliche Abholung angeboten hatte, sei sie ihrer Obliegenheit, das Pferd zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen.
Damit habe auch kein taugliches Nacherfüllungsverlangen seitens der Käuferin vorgelegen. Dies ist jedoch, neben anderen Punkten, Voraussetzung dafür, wirksam von einem Kaufvertrag zurücktreten zu können. Schon wegen dieses Umstandes war die Käuferin, trotz einer Rücktrittserklärung, nicht wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten. Die aus einem Rücktritt resultierenden Ansprüche blieben ihr insofern verwehrt – so etwa auch ein Anspruch auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Will der Käufer wegen eines Mangels eine Nacherfüllung, braucht es ein taugliches Nacherfüllungsverlangen. Dazu gehört, dass die Kaufsache am Erfüllungsort zur Verfügung gestellt wird. Einen Vorschuss für entsprechende Transportkosten kann der Käufer dabei jedoch nicht verlangen, wenn der Verkäufer sich bereit erklärt, die Sache unentgeltlich abzuholen und sie selbst zum Erfüllungsort zu bringen, sofern es dabei nicht zu erheblichen Unannehmlichkeiten für den Verbraucher kommt.
Übrigens: Gerade, wenn es sich um äußerst sperrige Waren handelt, können Online-Händler unter Umständen dazu verpflichtet sein, die Ware abzuholen oder die Abholung zu organisieren – dass der Verbraucher die Ware selbst versendet, kann laut Urteil des EuGH dann nicht verlangt werden, wenn es dadurch zu erheblichen Unannehmlichkeiten kommt. Mehr Informationen.
Das Urteil betrifft die alte Rechtslage, die Prinzipien lassen sich aber grundsätzlich auf die aktuelle Situation übertragen.
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