Amazon hatte in einem Streit mit einem Marktplatz-Händler, dessen Amazon-Konto gesperrt wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Das Gericht hat die Verfassungsbeschwerde jetzt zurückgewiesen, wie die Kanzlei Oppenhoff mitteilt.
In dem Fall hatte ursprünglich das Unternehmen mi.to.pharm vor dem Landgericht Hannover gegen die Sperrung seines Amazon-Kontos geklagt und eine einstweilige Verfügung gegen Amazon wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erwirkt (Az. 25 O 221/21). Gegen diesen Beschluss vom 22. Juli 2021 hatte Amazon Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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