1. Der Fall: Händler verkauft Taschenmesser auf Amazon
2. Garantiehinweis: Bisherige Rechtsprechung teilweise uneinheitlich
3. EuGH: Informationen führen zu hohem Verbraucherschutzniveau, aber...
4. ... pauschale Pflicht für Händler unverhältnismäßig
5. Praxis: Wann gilt Informationspflicht zur Herstellergarantie?
Ein Online-Händler muss vorvertragliche Informationen zu Garantien des Herstellers des betreffenden Produkts zur Verfügung stellen, wenn Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran haben. Das ergibt sich aus einem gerade ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Für Online-Händler bedeutet das: In vielen Fällen, in denen Waren anderer Hersteller verkauft werden, muss es ordnungsgemäße und vollständige Informationen zu dessen Garantie geben – auch wenn der Händler sie nicht selbst anbietet. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem begegnet ein erhebliches Abmahnrisiko! Dabei stellt der EuGH aber auch fest: Nicht in absolut jedem Fall gilt diese Anforderung.
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