Das erste Urteil rund um den skandalerschütterten deutschen Zahlungsdienst Wirecard ist gefallen: Das Münchner Landgericht entschied, dass die Abschlussbilanzen des Unternehmens aus den Jahren 2017 sowie 2018 nichtig sind. Gleiches gilt für die zugehörigen Dividendenbeschlüsse der entsprechenden Hauptversammlungen (Urteil vom 05.05.2022, Az. 5 HK O 15710/20). Geklagt hatte der eingesetzte Insolvenzverwalter Michael Jaffe, der auf Grundlage des nun erfolgten Urteils die Dividenden besagter Jahre von den Aktionären zurückfordern könnte.
Nach Informationen von Reuters betreffen die potenziellen Rückforderungen eine Summe in Höhe von rund 47 Millionen Euro. Während Kleinanleger grundsätzlich nur schwierig auszumachen und von möglichen Rückforderungen wohl nicht betroffen seien, müssten sich hingegen Großaktionäre auf etwaige Verfügungen einstellen. Namentlich genannt wird dabei etwa Markus Braun, der als ehemaliger Vorstandschef bei Wirecard tätig war. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Das Urteil des LG München könnte weitere Auswirkungen haben: Nach Hoffnungen der Aktionärsvertreter erhöht es die Chancen für potenzielle Schadenersatzklagen gegen Ernst & Young (EY). Das Unternehmen mit Sitz in London war als Wirtschaftsprüfer für Wirecard eingesetzt und hatte dem Zahlungsdienst über Jahre hinweg Abschlüsse testiert, auch die besagten Jahre 2017 und 2018. Für das Jahr 2019 verweigerte EY allerdings dann das Prüfsiegel, da die Experten keine Nachweise für insgesamt 1,9 Milliarden Euro finden konnten, die angeblich auf asiatischen Treuhandkonten liegen sollten.
Unabhängig davon, ob es diese Gelder tatsächlich gegeben hat, habe Wirecard nach Einschätzung des Gerichts „in jedem Fall gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und damit gegen die Vorschriften zum Gläubigerschutz verstoßen“.
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