Börsenverein will in nächste Runde gehen
Der Börsenverein sieht das natürlich anders: „Rabattaktionen wie die von Ebay untergraben offenkundig den Sinn der Buchpreisbindung, indem sie Kunden bestimmter Online-Plattformen einen Preisvorteil gewähren. Große Anbieter können sich so einen Vorteil durch Maßnahmen erschließen, die kleinere Händler sich niemals leisten können“, wird Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, von Buchreport zitiert. Die Buchpreisbindung erfüllt im Ergebnis eigentlich zwei Funktionen: Zum einen soll sie dafür sorgen, dass Buchhändler immer den vollen Preis erhalten und so am Markt überleben können. Zum zweiten soll sie aber dafür sorgen, dass eben kein Preiskampf ausbricht und es so für Verbraucher keinen preislichen Unterschied macht, ob sie bei der kleinen Buchhandlung um die Ecke einkaufen oder aber bei großen bekannten Unternehmen. Es soll damit also auch flächendeckend die Existenz möglichst vieler Verkaufsstellen gesichert werden.
Im speziellen Fall von Ebay lautet die Argumentation des Börsenvereins also, dass Kunden durch den Rabatt eher dazu verlockt werden, auf dem Marktplatz Bücher zu erwerben, statt beim kleinen Buchhändler, der so einen Rabatt gar nicht geben dürfte und könnte.
Wie Buchreport weiter berichtet, will der Börsenverein die Entscheidung des Landgerichts daher nun noch vom Oberlandesgericht Frankfurt überprüfen lassen.
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