Das klagende Unternehmen verkauft seit 1983 aus Kunststoff hergestellte Uhren. Die Uhren werden in verschiedenen Designs angeboten, unter anderem arbeitet die Firma auch mit zeitgenössischen Künstlern zusammen.
Das beklagte Unternehmen bot auf Amazon auch Plastikarmbanduhren in verschiedenen Farben an, die denen der Klägerin sehr ähnlich waren. Dagegen ging die Klägerin mit einer Unterlassungsklage vor, die zunächst vor dem Landgericht abgewiesen wurde. Vor dem Oberlandesgericht bekam sie nun Recht, wie das OLG in seiner Pressemitteilung bekannt gab.
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