Die Wahl der Rechtsform ist für Unternehmer eine wichtige Angelegenheit. Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaftsformen wie die GbR oder OHG, oder Kapitalgesellschaftsformen wie die GmbH oder UG – alle haben ihre Vor- und Nachteile. Insbesondere für den Einstieg ins Geschäft wird dabei häufig auf die UG, die Unternehmergesellschaft zurückgegriffen. Dabei handelt es sich um die „kleinere“ Variante der GmbH. Sie punktet mit einem geringen Stammkapital und einer begrenzten Haftung – doch das kann sich schnell ändern: Firmiert man so, wie hier in der Einleitung geschehen, entspricht das nämlich nicht den rechtlichen Vorschriften. Wie der Bundesgerichtshof jüngst geurteilt hat, muss auf die Haftungsbeschränkung in der Firmierung hingewiesen werden, andernfalls haften die Vertreter der UG unbeschränkt (Urteil v. 13.01.2022, Az. III ZR 210/20).
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