Erholung auch in Quarantäne möglich
Eine ähnliche Entscheidung gab es auch im vorliegenden Fall. Das LAG Schleswig-Holstein verneinte eine analoge Anwendung des § 9 Bundesurlaubsgesetz. Nach dem LAG fehlt es an einer Regelungslücke, die für eine analoge Anwendung notwendig wäre. Für besondere Umstände, wie zum Beispiel den Mutterschutz, seien spezielle Regelungen getroffen worden, für den Quarantänefall hat der Gesetzgeber bewusst keine besondere Regel getroffen. Immerhin bleibt es dem Arbeitnehmer selbst überlassen, wie er den Urlaub verbringt „Er kann den Urlaub auch während der ganzen Zeit zuhause spielend vor der PC-Konsole oder im Wohnzimmer liegend verbringen“, so das LAG. Eine häusliche Quarantäne beeinträchtigt den Urlaubszweck also nicht zwangsläufig.
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