Oft werden Arbeitsverhältnisse nicht durch eine Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Hierbei besteht das Gebot des fairen Verhandelns. In einem aktuellen Fall hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Situation zu beschäftigen, dass eine Arbeitnehmerin den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses geltend machte. Zuvor hatte sie einen solchen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Ihre Behauptung: Für den Fall, dass sie den Vertrag nicht unterzeichne, sei ihr mit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung und der Erstattung einer Strafanzeige gedroht worden.
Ihre Revision zum BAG (Urteil v. 24.02.2022, Az. 6 AZR 333/21) hatte aber keinen Erfolg, so das Gericht in seiner Pressemitteilung.
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