Dieses Kippen der Klarnamenpflicht bei Facebook ist ja erst einmal schon eine kuriose Sache. Wer seinen Account schon vor 2018 – damals führte Facebook die Pflicht zum Klarnamen ein – hatte, darf ihn nun wieder unter einem Pseudonym führen. Wer nach dem 25. Mai 2018 – wir erinnern uns: da trat die DSGVO in Kraft – bei Facebook startete, weiß noch nicht so richtig, was los ist, weil die Rechtslage hier noch umstritten ist. Die deutschen Regeln sind strenger als die europäischen Vorgaben, wie die FAZ schreibt. Und die Regelung ist nun so, dass man sich zwar unter dem echten Namen bei Facebook anmelden muss, den Benutzernamen danach aber in ein Pseudonym ändern darf. Klar soweit?
Grundsätzlich ist das BGH-Urteil zur Abschaffung der Klarnamenpflicht ein richtiger Schritt, wirklich verboten ist diese Pflicht aber eben noch nicht, wie die rechtlich unsichere Lage zeigt. Und der Facebook-Konzern Meta hat bereits moniert, dass die BGH-Entscheidung auf einer überholten Rechtslage basiere, wie die Tagesschau berichtet.
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