Die Frage um die Klarnamenpflicht ist seit einiger Zeit hochumstritten. Auf der einen Seite soll mit der Pflicht, seinen richtigen Namen im Internet zu verwenden, gewährleistet werden, dass mögliche Straftaten, etwa Beleidigungen, besser verfolgt werden können. Auf der anderen Seite wird häufig kritisiert, dass Pseudonyme in manchen Fällen notwendig sind, um im Netz angstfrei seine Meinung zu äußern.
Der BGH hat nun entschieden, dass Nutzer, die auf Facebook seit längerer Zeit bereits ein Pseudonym nutzen, das auch weiterhin dürfen.
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