Der Axel-Springer-Verlag klagte gegen den Adblock-Plus-Anbieter Eyeo. Er behauptete, durch den Adblocker würde das Urheberrecht verletzt werden. Der Verlag berief sich bei seinem Urteil auf eine Entscheidung 2012, in der entschieden wurde, dass sogenannte Cheating-Programme so tief in den Arbeitsspeicher eingreifen, dass es gegen das Urheberrecht verstößt. Durch den Einsatz von Adblockern geht dem Konzern Geld verloren, denn wenn die Werbung nicht ausgespielt wird, bekommt der Verlag dafür auch keine Einnahmen.
Die Klage, die der Verlag bereits 2019 einreichte, wurde vom Landgericht Hamburg jedoch abgewiesen. Adblocker ändern nicht die Inhalte, sondern lediglich die Darstellung, wie unter anderem t3n berichtete.
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