Muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) für die Verluste von Wirecard-Anlegern haften? Über diese Frage streiten sich die Parteien seit dem Zusammenbruch des einstiegen deutschen Vorzeigeunternehmens im Juni 2020. Die Geschädigten werfen der Bafin vor, Wirecard trotz kritischer Medienberichte und Warnungen zu lange weitermachen lassen zu haben.
Wie der Spiegel berichtet, hat das Landgericht Frankfurt am Main nun in insgesamt vier Verfahren eine Entscheidung gefällt. Demnach muss die Bafin für finanzielle Schäden nicht aufkommen, Aktionäre des Skandalkonzerns können die Finanzaufsicht nicht für ihre Verluste haftbar machen. Die vierte Zivilkammer des Landgerichts wies die Schadensersatzklagen von vier Anlegern damit ab. Es ging in den vier Verfahren um Beträge von 3.000 bis 60.000 Euro.
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