2G-Regel im Einzelhandel gekippt

Veröffentlicht: 19.01.2022
imgAktualisierung: 19.01.2022
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.01.2022
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2G-Regel Bayern
© PhotoSGH / Shutterstock.com
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt.


Die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts hat gegen die geltende Verordnung des Freistaates Bayern geklagt und bekam vor dem Verwaltungsgerichtshof nun Recht. In einem unanfechtbarem Beschluss kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass nach dem Infektionsschutzgesetz eine 2G-Regel zwar grundsätzlich möglich ist, die bayrische Verordnung die nötigen Voraussetzungen allerdings nicht erfülle, wie unter anderem der Spiegel berichtete.

Verordnung nicht konkret genug

Nach der 2G-Regel, die nach und nach alle Bundesländer einführten, hatten nur noch Personen Zugang zum Einzelhandel, die einen Genesenennachweis oder ein Impfzertifikat vorweisen konnte. Ausgenommen von der Regel waren die Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte und Drogeriemärkte. Die Klägerin sah hierin eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Die Richter des VGH kritisierten, dass aus der Verordnung nicht genau hervorgehe, welche Geschäfte von der Regel ausgenommen seien. Insbesondere bei Geschäften, die ein Mischwarensortiment betreiben, ist nicht klar, ob sie von der Regel betroffen sind oder nicht. 

Entscheidung gilt nur für Bayern

Die Entscheidung ist nur für den Freistaat Bayern wirksam. In nahezu allen anderen Bundesländern gilt die 2G-Regel auch weiterhin. Lediglich in Niedersachsen wurde die 2G-Regel auch gekippt. Hier allerdings mit der Begründung, dass die Beschränkung keinen effektiven Einfluss auf das Infektionsgeschehen habe.

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Veröffentlicht: 19.01.2022
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Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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rudolf
21.01.2022

Antworten

Schon verrückt das man dazu schreiben "muss": "Ich bin bestimmt kein Queerblender und Coronaleugner." Man hat was gegen die Maßnahmen, aber "diffamiert" als erstes die Menschen als Queerblender, die schon lange für die Rechte auf Straße gehen.

Coronaleugner ist so ein schöner Begriff, um die Protestierer schlecht zu machen. Ich glaube es gibt kaum Menschen, die Corona leugnen, nur den Umgang und die Einschränkungen werden kritisiert. Und das vieles willkürlich ist, müssten jetzt auch wieder viele gemerkt haben: Verkürzung des Genesenen Status.

Ich habe mir viele Demos angeschaut und es sind normale Menschen. Die "jammern" aber nicht rum, sondern versuchen was zu ändern.

Händler können sich auch wehren. Gab aber auch einige, die im vorauseilendem Gehorsam freiwillig 2G eingeführt haben, wo es noch nicht nötig war.

Ich selbst kaufe auch nur noch im Netz.
M.A.
20.01.2022

Antworten

ENDLICH!
Timo
20.01.2022

Antworten

Gut so - und Södolf bekommt Schnappatmung
J. H. Daehnert
19.01.2022

Antworten

Ich bin bestimmt kein Queerblender und Coronaleugner.
Aber diese - viel zu kurz gedachte - "2G-Regelung" trifft uns Einzelhändler mit voller Breitseite: unsere Läden sind NICHT die Virusschleudern - in Niedersachsen wurde dss richtig erkannt!

Ich kann nicht verstehen, dass in unser Fachgeschäft nur Geimpfte und Genesene kommen dürfen und nebenan in den Discounter JEDER gehen kann!
Für mich ist das ausschließlich der Wunsch, denjenigen eins auszuwischen, die ihre Zweifel am Impfsystem haben.

Dass es in einer Demokratie auch "Andersdenkende " gibt, ist normal und nicht verboten, solange diese auf der Basis des Grundgesetzes agieren.

Warum also werden WIR Händler bestraft, die in alter Tradition in Kundennähe NOCH stationäre Geschäfte haben?!?
Ob wir das nach dem verordneten Kundenschwund noch lange überleben können, ist fraglich!