Viele Geschäfte mussten während der Coronapandemie im Jahr 2020 ihre Läden für einen bestimmten Zeitraum schließen. Das bedeutete für zahlreiche Unternehmen: keine Einnahmen. Doch trotz ausbleibenden Umsätze liefen die Mietverträge für die Ladengeschäfte weiter und die Vermieter forderten die Mietzahlungen ein. Zur Sicherung ihrer Existenz sahen sich viel Händler dazu gezwungen, mit den Vermietern über die zu zahlenden Mieten zu verhandeln. Viele Fälle landeten anschließend vor Gericht. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil, dass die Mieten angepasst werden können.
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