Ein Nutzer der Hochschul-Webseite ging gegen die Hochschule vor, weil auf der Seite der Dienst „Cookiebot“ verwendet wurde, um die Einwilligung der Webseitenbesucher zur Nutzung von Cookies einzuholen. Solche „Consent-Tools“ oder „Cookie-Banner“ sind bei gewerblich genutzten Webseiten, zum Beispiel auch bei einem Online-Shop, nötig, um die Einwilligung der Nutzer DSGVO-konform einzuholen.
Der Antragsteller nutzt regelmäßig den Onlinekatalog der Hochschule, um sich über die Verfügbarkeit von Fachliteratur zu informieren. Dabei sei ihm aufgefallen, dass mit dem Tool, welches die Hochschule nutzt, seine Daten in unzulässiger Weise weitergegeben werden. Das VG Wiesbaden gab dem Antragsteller im Eilverfahren recht (VG Wiesbaden: 6 L 738/21.WI vom 01.12.2021).
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