Bei Fernabsatzverträgen, zu denen Verträge zählen, die online geschlossen werden, gilt gegenüber Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Natürlich gibt es von dieser Regelung Ausnahmen, etwa dann, wenn ein Produkt direkt nach dem Kauf zur Verfügung steht, wie es bei Downloads meistens der Fall ist. So hatte Nintendo in seinen E-Shops das Widerrufsrecht ausgeschlossen – allerdings auch dann, wenn es sich um eine Vorab-Bestellung handelte, die vor dem Erscheinungsdatum des Spiels getätigt wurde. Der zur Verfügung gestellte Download enthielt allerdings bis zum Erscheinungsdatum noch gar kein Spiel, die Freischaltung erfolgte per Update erst zum offiziellen Starttermin.
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